Die BQG als gemeinnützige Einrichtung
Für ihre Arbeit ist die BQG GmbH auf Spenden angewiesen. Mit Ihrer Hilfe sind wir in der Lage, Angebote für die Personen zu erstellen, die nicht im Fokus üblicher Unterstützungsangebote stehen. Sicherlich haben Sie sich anhand des Internetauftritts der BQG über die verschiedenen Projekte informiert.
Als gemeinnützige Gesellschaft des Landkreises und der Städte und Ämter stehen unsere Angebote allen offen. Überschüsse müssen in die Arbeit reinvestiert werden und kommen den Betroffenen unmittelbar zu Gute. Die BQG GmbH ist öffentlich kontrolliert, die Jahresabschlüsse können Sie unter https://www.unternehmensregister.de einsehen.
Spenden sind als Sache oder in Geld möglich. Gerade praktische Bereiche wie die Produktionsschule eignen sich für Sachspenden. Innovative Projekte benötigen eher finanzielle Unterstützung. Wenn Sie der BQG eine Spende zukommen lassen wollen, dann kann dies auch unter Angabe eines bestimmten Projekts stehen. Wir werden dies berücksichtigen. Über die Spenden erhalten Sie eine steuerlich abziehbare Spendenbescheinigung. Wenn Sie es wünschen, nennen wir Sie als Unterstützer der BQG auf dieser Internetseite.
Ihre Spenden richten Sie bitte an:
BQG GmbH
IBAN: DE61 2305 2750 0000 6441 53
Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg
BIC: NOLADE21RZB
Hier können Sie direkt die Arbeit der BQG unterstützen. Schon 5 € helfen den von uns betreuten Menschen.